SCHLECHTE BEWERTUNGEN SIND ERLAUBT

Bewertungen Kritik Rechtmäßig

Für Unternehmen und Online-Shops sind Online-Bewertungen essentiell. Gute Bewertungen fördern das Image, bei Kritik drohen Umsatzeinbußen. Abmahnungen und Gerichtsverfahren sind jedoch nicht immer die richtige Antwort auf schlechte Kritiken, die online veröffentlicht wurden. Sofern die Bewertungen der Wahrheit entsprechen, dürfen sie veröffentlicht werden! Die Meinungsfreiheit wiegt in solchen Fällen schwerer als wirtschaftliche Interessen der Unternehmen – so lautet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

ENTSCHEIDUNG BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Schlechte Bewertungen zu Dienstleistern und anderen gewerblichen Anbietern dürfen auch weiterhin im Internet veröffentlicht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dieser Frage eingehend beschäftigt. Solange die Wahrheit Grundlage der Bewertungen ist, spricht nichts gegen ihre Veröffentlichung. Dabei sind auch vollständige Namensnennung von Unternehmen und Firmen gestattet, da sich mögliche Kunden vorab genau informieren möchten.

Das Interesse der Öffentlichkeit und der Persönlichkeitsschutz stehen hier in starkem Kontrast zueinander. Einerseits wollen sich potentielle Kunden umfassend informieren, andererseits kann das öffentliche Ansehen eines Unternehmens durch eine schlechte Bewertung beschädigt werden. Wichtiger ist in diesem Fall die Verbreitung der Wahrheit durch veröffentlichte Bewertungen. Selbst nach Jahren können noch Kritiken verfasst werden, sofern diese sachlich geschilderten Tatsachen entsprechen.

Weitere Details finden Sie bei e-recht24.de


Sie wissen nicht, wie Sie mit der Veröffentlichung von schlechten Bewertungen umgehen sollen? Sie suchen nach Möglichkeiten darauf zu reagieren? Dann holen Sie sich Unterstützung von den Experten.

Schlechte Bewertung
Wir zeigen Ihnen souveränen Umgang damit
Webdesign München Marketing Agentur - CTA
Nach oben scrollen