Datenschutzbestimmung Abmahnung Webseitenbetreiber

Webseiten ohne Datenschutzbestimmung riskieren Abmahnung

Das Thema Datenschutz sollten Webseitenbetreiber, Webdesigner sowie Agenturen, die für Ihre Kunden Webseiten erstellen, nicht vernachlässigen. Seit Februar 2016 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Verbraucher vor unseriösen Firmen schützen soll. Allerdings können dadurch auch Webseiten abgemahnt werden, die über keine einwandfreie Datenschutzerklärung verfügen.

Inhalt des neuen Gesetzes

Seit dem 24. Februar 2016 gilt das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“. Es dient dem Verbraucherschutz im Netz und liefert ein wirkungsvolles Instrument, mit dem gegen unseriöse Unternehmen vorgegangen werden kann.
Verbraucherschutzverbände sowie Wettbewerbsverbände können Verstöße aus dem Bereich Datenschutz nun abmahnen.

Betroffene der Neuregelungen

Jeder, der keine oder eine unvollständige Datenschutzerklärung auf seiner Webseite integriert hat, kann abgemahnt werden. Das trifft auf Unternehmer wie auf Online-Shops oder andere Webseitenbetreiber zu. Eine vollständige Datenschutzerklärung ist für alle Pflicht.

Was steckt hinter personenbezogenen Daten?

Zu den personenbezogenen Daten gehören weit mehr als nur Name und Adressdaten. Es lassen sich zwei verschiedene Gruppen unterscheiden:

  1. Nutzerdaten
    Hierbei handelt es sich um klar personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Adressangaben, Kontaktdaten wie E-Mail und Telefon.
  2. Daten aus Sozialen Netzwerken & Co
    In diese Kategorie fallen alle Daten, die über den Facebook Like-Button oder Google Analytics übertragen werden. Zusätzlich speichern Server-Logs die IP-Adressen der Webseitenbesucher, die ebenfalls zu den personenbezogenen Daten gehören. Praktisch gesehen, ist durch die weite Fassung der personenbezogenen Daten fast jeder Webseite betroffen.

Vollständige Datenschutzerklärung & weiteres Vorgehen für Seitenbetreiber

In der Datenschutzerklärung muss einerseits klargestellt werden, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden und andererseits erklärt werden, was mit diesen geschieht. Darunter fallen unter anderem folgende Fragen:

  • Werden von einem Shopbetreiber Daten an Banken oder Lieferservices wie DHL weitergegeben?
  • Was geschieht mit Daten aus Anfrageformularen?
  • Was passiert mit Nutzerdaten, die für eine Bonitätsprüfung weitergegeben werden?
  • Wer erhält Daten bei Gewinnspielen oder Werbung?

Alle Webseiten, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, müssen durch das neue Gesetz über eine vollständige und aktuelle Datenschutzerklärung verfügen, die alle angesprochenen Punkte abdeckt. Wer sich nicht daran hält riskiert eine Abmahnung.

Zusätzliche Informationen finden Sie bei e-recht24.de

Riskieren Sie keine Abmahnung und fragen Sie lieber die Experten, wenn Sie nicht wissen, wie sich die Datenschutzbestimmung am Besten auf Ihrer Webseite einbinden lässt.

Wir freuen uns wenn Sie diesen Beitrag teilen.